Differenzbesteuerung beim „Ausschlachten“ von Gebrauchtfahrzeugen
Bundesfinanzhof, V-R-37/15 Urteil vom 23.02.2017 Leitsatz: Die Differenzbesteuerung ist auch dann anwendbar, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er gewonnen hat, indem er zuvor von ihm erworbene Gebrauchtfahrzeuge zerlegt hat. Tenor: Auf die Revision des [...]