Verfassungsrechtliche Zweifel an Abzinsung von Verbindlichkeiten mit Zinssatz von 5,5%
Das FG Hamburg hat wegen verfassungsrechtlicher Zweifel vorläufigen Rechtsschutz gegen die Abzinsung von Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5% gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG gewährt. Nach § 6 Abs. 1 Nr. [...]